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   BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98   

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https://dejure.org/1998,6104
BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98 (https://dejure.org/1998,6104)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1998 - 3 B 3.98 (https://dejure.org/1998,6104)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 3 B 3.98 (https://dejure.org/1998,6104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage - Rücknahme eines Antrags auf Sonderprämie für Rindfleischerzeuger vor bestandskräftiger Entscheidung - Nichtprämienberechtigte Tiere als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft - Rücknehmbarkeit eines Antrags auf Sonderprämie für Rindfleischerzeuger ganz oder teilweise vor einer bestandskräftigen Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98
    Im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Rechtsfragen ist eine Rechtssache jedenfalls dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn dargelegt ist, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag einzuholen sein wird (Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 Nr. 243).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98
    Ausnahmen hiervon kommen dann in Betracht, wenn die Rücknahme gesetzlich ausgeschlossen ist oder wenn bereits durch die Stellung des Antrags oder durch die Entscheidung der Behörde über den Antrag Umstände eingetreten sind, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98
    Dieses besagt, daß Anträge im allgemeinen - jedenfalls bis zur Entscheidung der Behörde hierüber - zurückgenommen werden dürfen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 -).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04

    Beihilfeantrag Tiere; Prämie; Sonderprämie für männliche Rinder; unrichtige

    An diese Auslegung ist der Senat gebunden; an seiner vorherigen abweichenden Auffassung (Beschluss vom 5. Februar 1998 - BVerwG 3 B 3.98 - RdL 1998, 136 = AgrarR 1998, 321) hält er nicht fest.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03

    Beihilfe; Ausgleichszahlung; Ölsaaten; Raps; ordnungsgemäße Pflege; erntewürdiger

    Die Vorschrift ist ebenso anwendbar auf spätere Unregelmäßigkeiten (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002 - Rs. C-417/00, Agrargenossenschaft Pretzsch - Slg. 2002, I-11053 ; an seiner vorherigen anderen Auffassung im Beschluss vom 5. Februar 1998 - BVerwG 3 B 3.98 - Agrarrecht 1998, 321 hält der Senat nicht fest).
  • BVerwG, 18.01.2000 - 3 C 1.99

    Feststellung der erfassten Tiere für die Gewährung einer EG-Sonderprämie für

    Der vorlegende Senat hatte sich zur Auslegung der angeführten gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung in seinem Beschluß vom 5. Februar 1998 (- BVerwG 3 B 3.98 -, AgrarR 1998, 321; RdL 1998, 136) wie folgt geäußert:.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01

    Richtiges Rechtsmittel - Mitteilung des Tenors an Beteiligte; Sonderprämie für

    Dies wäre ihm jedenfalls bis zu deren Bearbeitung durch die Behörde, also zumindest bis Ende Juli 1993, möglich gewesen (BVerwG, Beschluss vom 05.02.1998 - 3 B 3.98 -, AgrarR 1998, 321, der insoweit nicht im Widerspruch zum mehrfach genannten Urteil des EuGH vom 16.05.2002 - C-63/00 - steht).
  • VG Oldenburg, 28.11.2006 - 12 A 1166/05

    Antragsfrist; Antragstellung; Ausfuhr; Beihilfeantrag; Prämienantrag; Rinder;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellungen ist der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, denn bis dahin kann der Antrag grundsätzlich jederzeit korrigiert oder zurückgenommen werden, jedenfalls so lange, wie ein zu ahndendes Verhalten des Antragstellers behördlicherseits nicht festgestellt wurde (vgl. Art. 14 der VO (EG) Nr. 2419/2001; allgemein auch BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 3 B 3/98 -, RdL 1998, 136 = AgrarR 1998, 321).
  • VG Oldenburg, 08.03.2005 - 12 A 4191/02

    Haltungszeitraum; Mutterkuhprämie; Sanktionierung; Schuld; Vertrauensschutz

    Ein Absehen von der Sanktion für den Fall der Vorlage sachlich richtiger Angaben oder für den Fall, dass den Betriebsinhaber auf andere Weise keine Schuld trifft, ist nach dieser Regelung nicht möglich (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 3 B 3.98 -, Agrarrecht 1998, 321; EuGH - Vorlage vom 18. Januar 2000 - 3 C 1.99 -, juris; EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-63/00 -, AgrarR 2002, 318 ("Schilling und Nehring"); Urteil vom 11. Juli 2002 - C-210/00 -, EuGHE I 2002, 6453).
  • VG Stade, 18.02.2002 - 6 A 1064/00

    Beweislast; doppelte Vergabe; Kennzeichnung; Kürzung ; Ohrmarke; Prämie;

    Dabei kann jedoch eine Sanktionierung nicht allein deswegen erfolgen, weil einzelne Tiere aus Rechtsgründen nicht prämienberechtigt sind, soweit die Angaben des Antragstellers in tatsächlicher Hinsicht zutreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 3 B 3.98 - AgrarR 1998, 321; Nds. OVG, Urteile vom 6. November 1997 - 3 L 7594/95 - und vom 11. Februar 1999 - 3 L 3627/96 -).
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